spielplatzsicherheit.de

Leistungen

Folgende Leistungen biete ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Sachverständiger für Spielplatzsicherheit . Kleiner Hinweis: Ich beschränke mich in meiner Tätigkeit bewusst auf das Thema Spielplatz / KKA / Hochseilgärten und artverwandtes - das Tätigkeitsgebiet ist viel zu speziell um technische Sicherheit allgemein zu bearbeiten ( heute ein Kfz, morgen ein Aufzug und übermorgen ein Spielplatz ) oder gar mit Arbeitssicherheit kombiniert zu werden ( das sind zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen - Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz bedeutet maximale Risikovermeidung, Spielplatz bedeutet kalkuliertes Risiko, also Lernen durch Versuch und Irrtum… und Irrtum kann auch weh tun und ist solange keine dauerhaften Schäden entstehen auch in weitem Rahmen hinnehmbar ).

Geräteprüfungen

Spielgeräte für den öffentlichen Bereich müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen von DIN EN 1176 entsprechen. Spielgerätehersteller müssen die Normkonformität der von ihnen errichteten oder vertriebenen Anlagen nachweisen. Die Prüfung kann vor Ort ( bei vom Hersteller montierten Anlagen ) oder im Werk am (vor-) montierten Gerät erfolgen

Prüfungen zur

Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme eines Spielplatzes oder Spielgerätes ist nach DIN EN 1176 eine Prüfung zur Inbetriebnahme durchzuführen. Mit dem Gerät gelieferte Zertifikate oder ähnliches genügen nicht zur Inbetriebnahme ( es müssen natürlich auch Einbausituation, korrekte Montage, Abstände und Verkehrsraumabsicehrung betrachtet werden ).

HU nach DIN EN 1176

Neben den visuellen und operativen Inspektionen sind Spielplätze mindestens jährlich einer Hauptinspektion zu unterziehen. Dabei werden u.a. Gerätezustand, unterjährige Reparaturen und Umfeld geprüft.

Prüfung von KKA und

Hochseilgärten

Sind Kletteranlagen höher als 3,0 m erfolgt die Prüfung nach EN 12527

Prüfung von Skateanlagen

Skateanlagen müssen EN 14974 entsprechen.

Prüfung von Fallschutzmaterialien

Vorträge und Schulungen

Planungsprüfungen und Beratung

Tätigkeit als Gerichtssachverständiger

spielplatzsicherheit.de

Leistungen

Folgende Leistungen biete ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Sachverständiger für Spielplatzsicherheit . Kleiner Hinweis: Ich beschränke mich in meiner Tätigkeit bewusst auf das Thema Spielplatz / KKA / Hochseilgärten und artverwandtes - das Tätigkeitsgebiet ist viel zu speziell um technische Sicherheit allgemein zu bearbeiten ( heute ein Kfz, morgen ein Aufzug und übermorgen ein Spielplatz ) oder gar mit Arbeitssicherheit kombiniert zu werden ( das sind zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen - Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz bedeutet maximale Risikovermeidung, Spielplatz bedeutet kalkuliertes Risiko, also Lernen durch Versuch und Irrtum… und Irrtum kann auch weh tun und ist solange keine dauerhaften Schäden entstehen auch in weitem Rahmen hinnehmbar ).

Geräteprüfungen

Spielgeräte für den öffentlichen Bereich müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen von DIN EN 1176 entsprechen. Spielgerätehersteller müssen die Normkonformität der von ihnen errichteten oder vertriebenen Anlagen nachweisen. Die Prüfung kann vor Ort ( bei vom Hersteller montierten Anlagen ) oder im Werk am (vor-) montierten Gerät erfolgen

Prüfungen zur

Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme eines Spielplatzes oder Spielgerätes ist nach DIN EN 1176 eine Prüfung zur Inbetriebnahme durchzuführen. Mit dem Gerät gelieferte Zertifikate oder ähnliches genügen nicht zur Inbetriebnahme ( es müssen natürlich auch Einbausituation, korrekte Montage, Abstände und Verkehrsraumabsicehrung betrachtet werden ).

HU nach DIN EN 1176

Neben den visuellen und operativen Inspektionen sind Spielplätze mindestens jährlich einer Hauptinspektion zu unterziehen. Dabei werden u.a. Gerätezustand, unterjährige Reparaturen und Umfeld geprüft.